Die Satzung des Trägervereins Waldbauernschule Brandenburg e.V.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der forstwirtschaftlichen Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Durchführung forstwirtschaftlicher Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Waldbauernschule im Bundesland Brandenburg verwirklicht.

Das vollständige Dokument: Satzung der Waldbauernschule Brandenburg e.V. PDF-Datei

Das Projekt Waldbauernschule wird gefördert durch ELER-Fonds und das Land Brandenburg

Das Projekt Waldtrainer_BB wurde gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages